Tadel für LoB

Seit 2007 gilt in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland die LoB (Leistungsorientierte Bezahlung), die – je nach betroffener Verwaltung – mehr oder weniger umgesetzt wurde. Derartige Anreizsysteme beruhen in der Regel auf der Vorstellung, man könne 1. die Leistung eines einzelnen Mitarbeiters messen und 2. ihn zu mehr Leistung anregen, indem man das  Messergebnis mit seinem Gehalt (oder anderen Vergünstigungen) verknüpft.

Schon ein Blick in den Sport zeigt, dass diese Vorstellung bestenfalls keine Wirkung zeitigt, eventuell auch zu Leistungsminderung führt.

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