Wie agil ist Tradition? Die Schweiz und ihre Beteiligungskultur

In letzter Zeit fanden sich an dieser Stelle vielfach Artikel zu Bürgerräten, Partizipation, Beteiligungsverfahren und lebendiger Demokratie. Wie macht das … die Schweiz? Die Insel der Basisdemokratie, die Heimat der Volksabstimmungen.

Die Willensnation.

Ist das nicht ein wundervoller Begriff? Willensnation – ich habe mich sofort verliebt! Nicht über Herrscher, Kriege, adlige Hochzeiten entstanden, sondern Willensnation – mit immerhin vier verschiedenen Sprachregionen. Eidgenossen, die zu kollaborieren schwören, damit sie frei bleiben können.

Die Schweiz ist ein klassischer Fall einer Willensnation. Sie besitzt keine gemeinsame Sprache, keine gemeinsame Religion, aber einen gemeinsamen Willen, der sie zusammenhält. Eine Willensnation braucht freilich einen Zweck. Es genügt nicht bloss zu wollen, man muss auch wissen, was man will. Der Wille muss auf etwas gerichtet sein. Und was ist das in der Schweiz? Ganz schlicht: die Freiheit. Die Deutschschweizer und die Welschen, die Tessiner und die Rätoromanen, sie alle bilden eine Nation, um ein Maximum an politischer Freiheit zu geniessen. Sollte die Freiheit in der Schweiz nicht mehr höher sein als in den Ländern ringsum, wäre die Willensnation gefährdet.

https://www.nzz.ch/willensnation_schweiz-1.9237274

Denn eine Willensnation benötigt bestimmte Grundlagen. Nationalstaaten – auch föderale – setzen stark auf die Macht und Bedeutung der Zentrale. Die Schweiz dagegen pflegt recht konsequent einen subsidiären Föderalismus.

Das Subsidiaritätsprinzip beschreibt eine Rangfolge des Handelns.

Es deklariert die «prinzipielle Nachrangigkeit» der höheren Ebenen.

Das heisst: Handlungen, Problemlösungen, Entscheide und Verantwortung sollen so weit wie möglich und sinnvoll vom Individuum, dem Volk oder von der lokalen Staatsebene (Gemeinde) unternommen werden.
Nach bestimmten Kriterien kann «nach oben» auf grossflächigere Stufen (Kanton oder nachgelagert Bund) delegiert werden:

Wenn z.B.

  • etwas individuell oder kommunal nicht leistbar oder sinnvoll ist,
  • die Aufgabe kollektiv zielführender erfüllt werden kann
    (“einmal für alle statt vielmal jeder selbst”),
  • Einheitlichkeit, Koordination und kollektiver Abgleich oder strategische Aspekte, grundlegende Rahmungen etc. von Bedeutung sind,

werden zentralere / strategische Ebenen subsidiär beauftragt.

Ohne den Föderalismus gäbe es keine mehrsprachige Schweiz. Wo vier Sprachen und Kulturen zusammenleben, muss die Hauptstadt mit ihren Direktiven vorsichtig umgehen. Die Schweiz ist nicht ein dezentralisiertes, sie ist ein nichtzentralisiertes Land, keine Top- down-, sondern eine Bottom-up-Demokratie.

https://www.nzz.ch/willensnation_schweiz-1.9237274

Das heisst im Gegensatz zu Deutschland, dass hier die Gemeindeebene viele starke Kompetenzen hat. Einige sind gemäss obenstehender Kriterien an den Kanton delegiert. Für den Bund bleiben nur wenige eigene Einflussbereiche oder -themen. Also konsequent subsidiär von „unten nach oben“.

Eine weitere Grundlage ist der Wille nach und Routine im Umgang mit Konsensverfahren, das Konkordanzprinzip. Nicht nur politisch ist das schweizweit stark kulturprägend.

Wer ist der Schweizer Bundeskanzler – gemeint ist das Äquivalent zu Angela Merkel?

Es gibt kein Staatsoberhaupt oder Regierungschef. Die Regierung ist der Bundesrat. Der Bundesrat ist eine Kollegialbehörde und besteht aus sieben Mitgliedern. Sie entscheiden gemeinsam. Er wird nach der sogenannten Zauberformel gebildet:

«Zauberformel nennt man die 1959 zustande gekommene parteipolitische Zusammensetzung des siebenköpfigen Schweizerischen Bundesrates (Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft) mit dem Verteilschlüssel 2:2:2:1: Die drei Parteien mit der grössten Parteistärke erhielten zwei, die mit der viertgrössten einen Sitz. Die Zauberformel, die eine proportionale Vertretung aller Bürger abbilden soll, ist eine Form der Konkordanzregierung.»

https://de.wikipedia.org/wiki/Zauberformel

Die gefassten Entschlüsse des Bundesrats werden von jedem Mitglied gegenüber Dritten mit denjenigen Argumenten vertreten, die den Ausschlag gegeben haben – auch wenn das einzelne Bundesratsmitglied vor dem Entscheid selbst vielleicht eine andere Ansicht vertrat. 

Auch auf Gemeinde- und Kantonsebene besteht die Exekutive aus Kollegialbehörden. Einzelne, einsame Entscheider sind in der Schweiz keine wünschenswerte Vorstellung.

Beispiel?! Beispiel.!

Das Schweizer Vorgehen im Vergleich D – F – CH:

Ich habe immer wieder als Schweizer Delegierte in trinationalen Projekten gearbeitet. Es kam also der Auftrag der politischen Entscheider aus französischer Region, aus deutschem Bundesland und den beteiligten Schweizer Kantonen, ein gemeinsames Regionalentwicklungsziel zu bearbeiten. Da zeigen sich dann auch die teilweise sehr unterschiedlichen Vorgehensweisen der Partnerländer bzw. -regionen. Pauschalisiert und plakativ lief das ungefähr so ab:

Die deutschen Projektpartner holten sich schnell einen formalen Auftrag und Handlungskompetenzen von ihrer Hierarchie, machten einen Plan und legten los. Dann wurde über das Vorgehen entschieden und möglichst effizient mit den Umsetzungsarbeiten begonnen. (Ein deutscher Kollege sagte einmal: «Wir schmieden das Eisen, solange es heiss ist, sonst kommt noch jemand auf die Idee, dass was anderes wichtiger ist oder die politische Unterstützung bricht plötzlich weg.“)

Die französischen Partner machten eine fachlich-technische Analyse. Sie zogen Fach- und vor allem andere nach Status wichtige Personen bei. Damit die Umsetzung nicht nachlässig gefährdet werden könnte. („Nicht, dass wir jjemanden verärgern. Ausserdem muss genau referenziert sein, warum und auf welcher fachlichen oder bürokratischen Verfahrensgrundlage wir was wie tun.“)

Das schweizer Vorgehen: Mitbericht, Vernehmlassung, Abstimmung, Umsetzung

Wir von schweizer Seite haben uns in einen Prozess begeben, der auch bei «normalen» politischen Geschäften so oder ähnlich zum Tragen kommt.

[Kleiner Einschub. ‘Die Schweiz’ oder ‘Das schweizer Vorgehen’ gibt es meistens nicht. Von Gemeinde zu Gemeinde und von Kanton zu Kanton gibt es eigene Verfahren, die sich von den Grundprinzipien her zwar ähneln, aber doch unterschiedlich sind.]

Zunächst wird ein Vorschlag, eine Vorlage verfasst. Die geht in den sogenannten Mitbericht zu festgelegten relevanten, meist internen oder Fachstellen (=Mitberichtspartner). Die Rückmeldungen aus den Mitberichten werden (sichtbar!) in die Vorlage eingearbeitet oder in einer synoptischen Mitberichtsdokumentation mit Begründung nur zur Kenntnis genommen und nicht weiterverfolgt.

Dann folgt die Vernehmlassung. Auch hier gibt es festgelegte Vernehmlassungspartner (Sozialpartner, Verbände, Interessensgruppen, direkt Betroffene etc.), die aktiv bedient werden und einbezogen werden müssen. Ab einer gewissen Tragweite ist eine Vernehmlassung
ver-öffentlich-t, das heißt, jede Person oder Gruppe kann sich per Pullprinzip beteiligen und vernehmlassen lassen. Wieder werden die Rückläufe sicht- und nachvollziehbar integriert oder begründet nur zur Kenntnis genommen. Dann wird von der zuständigen Exekutive der Entscheid abgeholt. Bei politischen Prozessen oder ab einem gewissen Kostenrahmen geht die entschiedene Vorlage dann ins Parlament. Wenn zwar eine Mehrheit, aber keine 4/5- Mehrheit (die Quote 4/5, 2/3 oder ähnlich ist von Gemeinde zu Gemeinde und von Kanton zu Kanton unterschiedlich) erreicht wird, folgt eine Volksabstimmung. Und dann geht es an die Umsetzung.

Das braucht natürlich Zeit – die deutschen und französischen Partner haben oft schon ungeduldig mit den Füssen getappt ob unseres langen Weges bis zum Umsetzungsbeginn. Und doch habe ich kein Projekt erlebt, in dem die beiden anderen Partner schneller die Umsetzung beendet hatten als wir.

Nach dem komplexen Beizugsverfahren greift bei uns nämlich ein faszinierender Effekt: Gemeinsam wird dann die Umsetzung vorangetrieben – auch mit denen, die vorher dagegen waren. Denn die Vorlage erfüllt zwei Kriterien: Sie hat sich von der Ausgangsvorlage verändert und im Konsensverfahren mehrere Perspektiven, Aspekte und Elemente unterschiedlicher Anspruchsgruppen integriert und sie ist nachvollziehbar – insbesondere bei Volksabstimmungen vom wichtigsten Souverän – abgestützt und legitimiert.

Danach ziehen dann alle am gleichen Strang und es wird mit vereinten Kräften tatsächlich umgesetzt. Verzögerungen durch späte Widerstände oder vergessen gegangene (Nutzer-)Aspekte mit später großen Auswirkungen sind kaum wahrscheinlich. Meist haben wir in dieser Phase unsere deutschen und französischen Partner in der Umsetzungsphase mindestens eingeholt, die gerade jetzt oft mit praktischen Hürden oder gar Protesten und fehlender Akzeptanz zu kämpfen hatten.

Einige Elemente und Schritte dieses Schweizer Vorgehens sind sehr nah an agilen Prinzipen. Vielleicht hat es Agilität in Schweizer Verwaltungen derzeit ein bisschen schwerer als in Deutschland, weil vieles traditionell schon agil-verwandte Züge trägt und etwas fremdes Neues dagegen blass erscheint?

Der Schweizer Weg ist nicht besser oder schlechter als andere.
Fachinputs bilden nur einen relativ kleinen Anteil bei der Entwicklung, hochaktive Partikularinteressen können hohen Einfluss gewinnen. Innovationen haben es nicht leicht in einem konkordanz- und abwägungsgeprägten Umfeld.
Und diese Verfahren brauchen vor allem den kulturellen Hintergrund der Schweiz. Jahrhunderte an Tradition und Umgangsroutine sind wichtige Grundlage, die notwendige Beteiligung im rechten Moment zu erreichen und zu ermöglichen. Das ist nicht 1:1 übertragbar.

Aber meine Erfahrung ist: Wenn Schweizer und Deutsche aufeinandertreffen, ihr eigenes System beschreiben und erklären und das des jeweils anderen zu erfassen suchen – dann lernen beide viel, auch über sich selbst.
Und es entstehen Ideen. Oder wie ein lieber Kollege sagte:

Da steckt noch mehr agile Musik drinnen…

Autor: Veronika Lévesque

Veronika Lévesque ist beim Institut für Arbeitsforschung und Organistionberatung iafob in Zürich (CH) Organisationsentwicklerin. Und Projektmensch mit einer Vorliebe für Fragen, für die es noch keine fertige Antwort gibt. Begeisterte Grenzgängerin: Unterwegs in 4 Ländern, 3 Sprachen und am liebsten in den Zwischenräumen zwischen Disziplinen. Schwerpunkte: Nutzbarmachung von Übergängen und Transformationshebammerei, Organisations- und Entwicklungshandwerk (Manufaktur, nicht von der Stange), Agile Spielfelder in nicht-agilen Umwelten, Methodenentwicklung, Umgang mit Nicht-Planbarem, Bildungssysteme vs. nicht-formale Bildungswege und 'Fehler machen schlauer.’

3 Kommentare zu „Wie agil ist Tradition? Die Schweiz und ihre Beteiligungskultur“

  1. Irgendwie beneide ich die schweizer Art der gemeinschaftliche Organisation. In Deutschland ist uns das leider nie wirklich gelungen. Die anarchistischen Elemente haben sich nie hier nie durchsetzen können.
    Für Diejenigen, die meinen, dass Anarchie Pfui ist, die mögen sich etwas mehr damit auseinandersetzen. Mich hatte dieser Artikel doch stark inspiriert, mal über den Tellerrand zu schauen:
    https://faszinationmensch.com/2013/09/20/mit-hoher-wahrscheinlichkeit-bist-auch-du-ein-anarchist/

    Gefällt 1 Person

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