Jürgen Habermas und die verwaltete Welt

Der 90. Geburtstag des Sozialphilosophen Jürgen Habermas soll uns ein Anlass sein, uns mit den Anregungen zu beschäftigen, die seine Philosophie gerade für die Ansätze agilen Handelns in der öffentlichen Verwaltung liefern kann. Sie ist nämlich für unsere Alltagsroutinen von einem überraschenden Reichtum.

Jürgen Habermas spricht zur Krise der Europäischen Union. Vortrag am 16.06.2011 im Audimax der Humboldt-Universität zu Berlin

Die „Lebenswelt“ Habermas‘ und die „Systeme“ Luhmanns

Die Theorie von Habermas (ich muss einschränkend hinzufügen: so gut ich sie verstehe) geht von einem zweistufigen Gesellschaftsmodell aus. Darin unterscheidet sie sich von der Niklas Luhmanns: für Luhmann ist alles „System“, d.h. die Gesellschaft zerfällt quasi in eine Reihe von Teilsystemen („die Wirtschaft“, „das Gesundheitswesen“, „das Bildungswesen“ usw.) mit jeweils eigenen internen Gesetzen und Logiken.

Habermas teilt viel von dieser systemischen Sicht. Aber für ihn sind die Systeme nicht alles, sondern daneben – oder eher: darunter und darum herum, als Fundament und Medium – gibt es die „Lebenswelt“. /1/ Die Lebenswelt stellt für jeden Menschen den unhinterfragbaren Kontext dar, in dem er sich bewegt und auf den sich all seine sprachlichen Äußerungen beziehen. Sprachliche Äußerungen: die Sprache ist das, was den Menschen als Spezies einzigartig macht. Sprache ist im Kern immer An-Sprache, in ihr wendet sich ein Individuum an ein anderes mit dem Ziel der Verständigung. Dieses sprachliche Aushandeln ist erst einmal anarchisch: wenn ich mit einem anderen spreche, um zu einer gemeinsamen Handlung zu kommen, dann muss ich auch das Aushandeln aushandeln: Ich merke, wir verstehen uns nicht. Auf einmal muss ich versuchen, mit dem anderen gemeinsam den Ursachen des Nicht-Verstehens nachzugehen. Also vielleicht die Unterschiede unserer Lebenswelten auszuloten – das geht aber oft nur, indem ich neue Sprachelemente schöpfe. Denn der gemeinsame Blick auf „uns“ existiert ja noch nicht – er wird erst geschaffen im Ge-Spräch. Sprache ist auch dynamisch, sie entwickelt sich ständig.

Jetzt kommen die Systeme ins Spiel. Systeme reduzieren die ständig zunehmende Komplexität der Lebenswelt, indem sie Regeln, Normen und Steuerungsmedien (Geld und Macht) an die Stelle der aufwändigen Aushandlungsprozesse setzt. So wird z. B. im „System Wirtschaft“ die Frage, wer von zwei Bewerbern eine Mietwohnung bekommt, ganz einfach entschieden: wer am meisten Miete für die Wohnung  zahlen kann und will. Das Steuerungsmedium „Geld“ verkürzt die Entscheidungsprozedur ganz erheblich.

Verwaltung und Rationalisierung: Der Konflikt

Die öffentliche Verwaltung verfügt über die Macht („Steuerungsmedium“), Entscheidungen schnell anhand von Normen (Gesetze, Verordnungen) auf Richtigkeit zu prüfen und für ihre Umsetzung zu sorgen. An die Stelle des Anspruchs auf Gerechtigkeit tritt die Gleichheit vor dem Gesetz – und das ist nicht das Gleiche. In unserem Buch „Agile Verwaltung“ /3/ hatte ich als Beispiel die Gemeinschaft von älteren Bürgern einer kleinen Kommune in Baden-Württemberg erwähnt, die ein selbstorganisiertes Wohnprojekt „50+“ gründen wollen. Sie erwerben ein Grundstück und stellen einen Bauantrag ans zuständige Landratsamt. Ihnen wird zur Auflage gemacht, einen Kinderspielplatz von mindestens 60 qm auf ihrem Grundstück anzulegen. Alle Diskussionen mit der zuständigen Sachbearbeiterin, dass Senioren über 60 nicht mehr im Sandkasten spielen, führen zu nichts: sie beruft sich unnachgiebig auf die entsprechende Vorschrift der Landesbauordnung. Die Gemeinschaft muss den Spielplatz anlegen, sonst wäre ihr Projekt zum Scheitern verurteilt.

In der Sicht von Habermas ist das ein typischer Konflikt von „Lebenswelt“ und „System“ bzw. „verwalteter Welt“. Wenn es keine Normen gäbe (= Lebenswelt), müsste jedes Bauvorhaben auf diesen Einzelfall bezogen geprüft und verhandelt werden. Das wäre unendlich aufwendig. Die Landesbauordnung gibt jetzt schematische Regeln vor, was als „berechtigter“ oder „unberechtigter“ Antrag zu gelten hat. Das ist eine Rationalisierung des Verfahrens und eine Entlastung für die Verwaltung: die Sachbearbeiterin muss nicht mehr die guten Gründe von Antragstellern auf ihre lebensweltliche Berechtigung prüfen, sondern kann sich hinter die klaren Normen zurückziehen. Die Entlastung ist doppelt: moralisch (als Sachbearbeiterin müsste ich eine Bewertung vornehmen – so muss ich nur noch prüfen, und das ist ein himmelweiter Unterschied!) und vom Arbeitsaufwand her.

Berührungspunkte zur agilen Fundierung

Der Aufruf des Agilen Manifests

Individuen und Interaktionen haben Vorrang vor Prozessen und Werkzeugen.

entspricht für mich weitgehend dem Habermasschen Ansatz, dass Normen und Regeln (System) sich immer an der Lebenswelt messen lassen müssen, und zwar durchaus auch im Sinne der zusätzlichen Bemerkung im Agilen Manifest:

Wir erkennen dabei sehr wohl den Wert der Dinge auf der rechten Seite an, wertschätzen jedoch die auf der linken Seite noch mehr.

Es geht nicht darum, Regeln und Normen über Bord zu werfen, sondern sie immer wieder an ihrer Bestimmung – der guten Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens – zu messen. Systeme dürfen nicht zum Selbstzweck verkommen, sonst tritt das ein, was Habermas die „Kolonisierung der Lebenswelt“ durch die Systeme nennt.

Ein Beispiel des Konflikts zwischen Lebenswelt und System

Viele Sachbearbeiter in der Verwaltung sind sich dessen bewusst und geben in ihrer Tagespraxis den sittlichen Ansprüchen eines guten Zusammenlebens den Vorrang vor dem Dienst nach Vorschrift. Gleich am Anfang seines Buchs „Verwaltung verstehen“ schildert Wolfgang Seibel einen solchen  Fall.

„In der Sprechstunde eines Amtsarztes im Gesundheitsamt einer kreisfreien Stadt erscheint eine krebskranke Zollinspektorin. Sie ist seit einem Dreivierteljahr krankgeschrieben, nun geht es nach Maßgabe der einschlägigen beamtenrechtlichen Regelungen um die Frage, ob sie ihren Beruf überhaupt noch ausüben kann.“

Würde der Amtsarzt diese Frage verneinen und sie berufsunfähig schreiben, wäre das eine zusätzliche psychische Belastung für die noch junge Beamtin. Sie hat nur noch wenige Monate zu leben, und nach ihrem Tod würden auch die Versorgungsleistungen für die Familienangehörigen (u.a. zwei kleine Kinder) gekürzt. Mehrfach wurde der Amtsarzt von der Personalverwaltung gemahnt, doch nun endlich sein Gutachten zu liefern. Nach der letzten Mahnung greift der Arzt zum Telefon und spricht mit dem Abteilungsleiter der Personalstelle. Sie einigen sich auf folgendes Vorgehen:

Der Amtsarzt möge der [Personalstelle] schriftlich mitteilen, dass er zur Erstellung des Dienstfähigkeitsgutachtens über die erkrankte Zollinspektorin wegen Überlastung des Gesundheitsamts und speziell seines Sachgebiets derzeit nicht in der Lage und daher mit der Übersendung des Gutachtens erst in etwa vier Monaten zu rechnen sei. Sowohl dem Amtsarzt als auch dem Abteilungsleiter … ist klar, dass sich der Vorgang innerhalb dieser Zeit aus den erörterten medizinischen Gründen erledigen wird, und genau so kommt es auch.“

Das ist agil gehandelt. Dort wo die Festlegungen des Dienstrechts in Widerspruch zu ihrem eigenen Sinn zu treten drohen, haben Amtsarzt und Abteilungsleiter als cross-funktionales verantwortliches Team dem Sinn zu seinem Recht verholfen und dem Dienstrecht nur dem Buchstaben nach Genüge getan.

Und dieser Konflikt ist – das lerne ich von Habermas – nie aufzulösen. Weder die Forderung, nur noch der Lebenswelt ihr Recht zu lassen, noch die gegenteilige: immer nach Buchstaben zu verfahren und möglichst immer mehr Entscheidungen durch eindeutige „Algorithmen“ treffen zu lassen, sind menschlich vertretbar. Immer wieder müssen wir den Spagat zwischen beiden Polen vollführen – das ist Verwaltung – als öffentlicher Dienst eben.

Anmerkungen

/1/ Jürgen Habermas: Theorie des kommunikativen Handelns, Band 1: Handlungsrationalität und gesellschaftliche Rationalisierung; Band 2: Zur Kritik der funktionalistischen Vernunft, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1981, ISBN 3-518-28775-3

/2/ Martin Bartonitz, Veronika Lévesque et al. (Hrsg.): Agile Verwaltung: Wie der Öffentliche Dienst aus der Gegenwart die Zukunft entwickeln kann, Springer-Gabler Verlag, 2018

/3/ Wolfgang Seibel: Verwaltung verstehen: Eine theoriegeschichtliche Einführung , suhrkamp taschenbuch wissenschaft, 2016

/4/ Bildquelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Juergen_Habermas_2011_2.jpg. Lizensiert unter  Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported -Lizenz.

 

Autor: Wolf Steinbrecher

Volkswirt und Informatiker. Zuerst als Anwendungsentwickler in Krankenhäusern und Systemhäusern tätig. Dann von 1995 bis 2008 Sachgebietsleiter für Organisation und Controlling in einem baden-württembergischen Landkreis (1.050 MA). Seitdem Berater für Teamarbeit und Dokumentenmanagement. Teilhaber der Common Sense Team GmbH Karlsruhe, www.commonsenseteam.de. Blogger bei www.teamworkblog.de.

7 Kommentare zu „Jürgen Habermas und die verwaltete Welt“

  1. Lieber Alexander, ich (männlich) nehme an, daß wir in diesen Punkten einig sind:

    ◾ Unsere (das Verhalten in der Gesellschaft regelnde) Ordnungs-Strukturen sind nicht natürlicher Art.
    ◾ Ordnungs-Strukturen sind mental konstruierte, also zunächst rein abstrakte Gebilde kultureller Art, die erst durch die Verhaltensstruktur der involvierten „Kräfte“ (Menschen) konkrete Gestalt annehmen.
    ◾ Ordnungs-Strukturen müssen prinzipiell dem Gemeinwesen und dem Einzelnen gegenüber dienender Art sein.
    ◾ Die dem Gemeinwohl dienenden Ordnungs-Strukturen bergen grundsätzlich die Möglichkeit, daß sich einzelne Bürger in ihrer freien Entfaltung eingeschränkt und „ungerecht“ behandelt fühlen. Hier ist zwingend auf einer respektvollen Ebene zumindest der Versuch von klärender Kommunikation angezeigt.
    ◾ Die meisten Ordnungs-Strukturen gäbe es nicht, wäre der Prozentsatz der Menschen mit der Fähigkeit, die Interessen des jeweiligen Nächsten genau so hoch anerkennen zu können wie die eigenen, um einige Punkte höher.
    ◾ Ordnungs-Strukturen sind erst dann vonnöten, wenn potenzielle oder tatsächliche Reibung zwischen Individuen oder Gruppen, ein gewisses Maß überschreitet.
    ◾ Die meisten Ordnungs-Strukturen werden mittels (in unserem Fall: staatlicher) Gewalt durchgesetzt.
    ◾ Jede Ordnungs-Struktur birgt die Möglichkeit des Mißbrauchs. Dieses Problem muß schon bei der Gestaltung vorausschauend berücksichtigt werden.
    ◾ Ordnungs-Strukturen müssen regelmäßig auf Effizienz und Tauglichkeit überprüft werden. Modifikation muß selbstverständlich sein oder werden.

    Alexander: „Ich stimme zu: Ordnung dient.“

    Nur und erst in dienender Funktion gewinnen (in einem Rechtsstaat) Ordnungs-Strukturen ihre Existenzberechtigung.

    Alexander: „Die Ordnung (Struktur) muss sich immer vor der Lebenswelt bewähren.“

    Ja und daß alle Segmente der Ordnung zum Besten für das Gemeinwesen beabsichtigt, konzipiert wurden, setze ich hier provisorisch voraus.

    Alexander: „Hilft si, unter-stützt sie…“

    Nur dann und nur darum hat sie ihre Existenzberechtigung.

    Zum Beispiel ist die Ordnungsfunktion von monetär motivierten Geschwindigkeitsmessungen – „egal ob „Starenkasten“ oder aus einer getarnten Mülltonne heraus“ (Alexander) – in meinen Augen erst dann gerechtfertigt, wenn der Fahrer (wie in UK üblich) durch Hinweisschilder vorgewarnt ist.
    ◾ Nur so und nicht durch Tarnung wird konkret die Reduktion von Geschwindigkeit erreicht.
    ◾ Zweitens muß die Strafgebühr (soll sie dem Gerechtigkeits-Empfinden standhalten) wenigstens Einkommens-abhängig erhoben werden.
    ◾ Bei der bei uns gängigen Praxis handelt es sich um staatlich geduldeten und staatlich unterstützten Mißbrauch von Ordnung (Wegelagerei).

    Alexander: „ermöglicht sie einen Zustand, mit dem alle (das Gemeinwesen) zufrieden sein können, dann gibt es keinen Grund zur Anpassung“

    Eine Ordnungs-Struktur, mit der ALLE und jederzeit zufrieden sein können, kann ich nicht sehen. Ist meiner Ansicht nach auch nicht erforderlich, denn:

    ⚠️ Ordnung = ist Eingriff in die Freiheit.

    Ich (als ein Bürger) bin´s aber zufrieden, wenn ich die Einengungen in meiner freien Entfaltung gar nicht oder nur wenig spüre, wenn ich mich also unbehindert und selbstverständlich (!) nicht schikaniert fühle.

    Beispiel: Straßenverkehrs-Ordnung. Kleinere Einengungen sind leicht zu verschmerzen – wenn die Notwendigkeit für jeden erkennbar, offen auf der Hand liegt.

    Dort, wo Sinn und Erfordernis von Ordnung nicht klar erkennbar ist, muß sie mindestens wohlwollend (also achtend) kommuniziert werden.

    Es muß für den Bürger erkennbar und fühlbar sein, daß er von Seiten des Service auf Augenhöhe gesehen, behandelt und unterstützt wird.

    Alexander: „ist es ratsam, so wenig Leid wie nur irgendmöglich zu erzeugen und bestehen zu lassen“

    JA.

    Das achtungsvolle Umgehen mit dem einzelnen Bürger läßt sich erforderlichenfalls während eines kurzen Praktikums bei den Angestellten eines Hotels gehobenen Niveaus abschauen.

    Freundlichkeit ist, wenn sie nicht reine Staffage ist, Ausdruck
    einer geistigen Haltung, aber auch eine Sache der Gewöhnung.

    Lieben Gruß, Nirmalo
    _________________
    Postscriptum:

    ◾ Der souveräne Mensch ist immer größer als jede Ordnung!

    Das bedeutet jedoch nicht, daß dieser jedwede Ordnung mißachtet. Zur Souveränität gehört potenziell auch die Anerkenntnis einer jeweiligen Ordnung… aus Einsicht um ihre Notwendigkeit.

    Aber immer ist der verständige Mensch… größer als sie.
    Niemals sieht er sich kleiner als eine beliebige Ordnung.

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  2. Lieber Wolf Steinbrecher,

    vielen Dank für diese anregende Perspektive. Ich war gerade noch auf der Suche nach einem guten Abschluss für meine Lehrveranstaltung in Kommunikation und Konfliktmanagement für ein 4. Semester Sozialverwaltung, mit dem ich meinen Studierenden Mut machen wollte für eben diesen Spagat zwischen regelorientierter und klientenorientierter Kommunikation. Nun habe ich einen wunderbaren – und sogar theoriegestützten – Impuls, der gut nachvollziehbar ist und mit dem sich (konflikt)präventiv handeln lässt.
    Danke und beste Grüße
    Ute Enderlein

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    1. Hallo Ute Enderlein.

      Danke für Absicht & Mühe, an der Nahtstelle von Leben und Ordnung konflikt-präventiv arbeiten (werben) zu wollen.

      Nicht nur um Konflikte zu minimieren, allein aus Respekt dem einzelnen Menschen gegenüber muß an dieser Stelle mehr getan werden. Das freiheitliche LEBEN muß den Vorrang haben und die ORDNUNG den Nachrang, da diese bloß dienstleistende Funktion hat.

      Die Vertreter einer Ordnung müssen zwar einerseits die selbe schützen, aber vorrangig dem Bürger als Dienstleister respektvoll begegnen.

      Die Ordnung (welcher Art auch immer) hat niemals Selbstwert. Sie gewinnt ihren Wert erst als Unterstützung zu einem möglichst reibungsarmen Miteinander der Menschen einer Gesellschaft.

      Dafür ist sie erforderlich.

      Und sie verträgt keine Aufweichung. Nach ihrem Selbstverständnis gibt es prinzipiell keine Ausnahme, denn Ausnahmen haben die Tendenz, das Konstrukt zu zerstören.

      Ich wurde mal angehalten, weil angeblich zu schnell gefahren. Test mittels freihändig geführter „Laserpistole“. 30 Euro. Alle meine Argumente wurden mit einem Satz abgeschmettert: „Uns interessieren nur Zahlen.“

      Das ist Ordnung in Konsequenz. Keine Ausnahme. Keine anstrengende Diskussion.

      Ordnung: Ein primitives,
      rein rationales Konstrukt.

      Sie ist (neben ihren Vorzügen), freiheitsmindernd, einengend, kennt keine Intelligenz, keine Weisheit, keine Achtung, keine Flexibilität…

      Die Ordnung hat mit all dem gar kein Problem.
      Ich weiß nicht, wie dieses Dilemma zu lösen ist.

      Für heute: Respekt für Ihre Mühe. 🌼

      Gefällt 3 Personen

      1. „Es kommt darauf an“, sagt der Jurist.
        Ich stimme zu: Ordnung dient.
        Was hier allerdings außer Acht gelassen wird, liebe/r Nirmalo, ist die normierende Kraft des Faktischen und die Bewertung („Urteil“) anhand des konkreten Einzelfalles.
        Im Rechtstaat, der Ordnung des Gemeinwesens, gibt aus gutem Grund die Normenkontrolle und den Toleranzbereich des Ermessens.

        Im vorliegenden Fall regen sich bei mir Zweifel, ob die erhobenen Daten („Zahlen“!) geeignet sind, ihre Beweisfunktion zu erfüllen.
        Zum einen ist da die Flüchtigkeit der Erhebung – Blick auf das Anzeigeinstrument.
        Zum anderen die fragliche Wiederholbarkeit, die wir doch immer so gern in wissenschaftlichen Erkenntnisprozessen einfordern.
        Würde unter gleichen Bedingungen das gleiche Messergebnis erzielt werden?
        Grundsätzich (im juristischen Sinne): ja. Allerdings liegt hier die Schwierigkeit in der Gleichartigkeit der Bedingungen. Eine Messung von einem fixen Punkt aus, egal ob „Starenkasten“ oder aus einer getarnten Mülltonne heraus wäre nach meiner Ansicht hier deutlich geeigneter die Ordnung und den Rechtsfrieden herzustellen.

        Was ich sagen will:
        Die Ordnung (Struktur) muss sich immer vor der Lebenswelt bewähren. Hilft si, unter-stützt sie, ermöglicht sie einen Zustand, mit dem alle (das Gemeinwesen) zufrieden sein können, dann gibt es keinen Grund zur Anpassung.
        Sobald aber die Struktur Ergebnisse hervorruft, die entweder die Allgemeinheit oder die im Einzelfall Betroffenen unzufrieden werden lässt, dann gibt es Anpassungsbedarf. Solange, bis es für die gegebenen Verhältnisse passt und solange, bis sich die gegebenen Verhältnisse ändern.
        Nichts bleibt für die Ewigkeit, aber einiges beibt länger als anderes. Die Kunst ist es, das eine vom anderen unterscheiden zu können und mit allem umgehen zu lernen.
        Das endet niemals.
        Daher ist es ratsam, so wenig Leid wie nur irgendmöglich zu erzeugen und bestehen zu lassen.
        Und das wiederum ist nichts, was jemand allein und für sich erreichen kann.

        So zumindest verstehe ich den Auftrag des Lebens an uns … uns alle.

        Gefällt 1 Person

      2. Ergänzung:

        Alexander Gerber: „Ich stimme zu: Ordnung dient.“

        ◾ Ja, Ordnung muß ausschließlich (!) dienend eingesetzt und auch so verstanden werden.
        ◾ Daß Ordnung dienend eingesetzt wird, ist grundsätzlich aber nur EINE von mehreren Möglichkeiten!
        ◾ Das müssen wir klar sehen, wenn wir bestimmte Vorkommnisse verstehen wollen.
        ◾ Das Verstehen wiederum ist die Voraussetzung für das Auffinden intelligenter Lösungen.
        ◾ Einige Ordnungsstrukturen können – in den Händen unreifer Menschen – zweckentfremdet, mißbraucht, sogar zu Waffen werden.
        ◾ Die Intention der Gestalter und der Wirkungsgrad einer unabhängig arbeitenden Kontrolle bestimmen über Fluch oder Segen einer Struktur.
        ◾ Das Konstruieren einer Ordnung setzt generell Unmündigkeit und Unreife einer Gesellschaft voraus.
        ◾ Mit den engen Verhaltensvorschriften/Anweisungen an die, die Ordnung repräsentieren und durchsetzen sollen, wird deren Unreife vorausgesetzt.

        Zwischen Ordnung und Mensch braucht es einen lebendigen Puffer („Spielraum“).

        Hier es geht darum, die scharfkantige, harte und kalte Ordnung an ihren Kontaktstellen zum einzelnen Menschen sanft und gleitend werden zu lassen, ohne damit die Struktur selbst infrage zu stellen, zu demolieren oder zu demontieren.

        Das setzt Eigenschaften voraus, die „von Natur aus“ keiner Ordnungs-Struktur eigen sind: Eine gewisse Reife, Emotionen aushalten zu können, Empathiefähigkeit, sachlich kommunizieren zu können, Offenheit für intelligente, manchmal auch unorthodoxe Problemlösung…

        Je reifer eine Gesellschaft, desto breiter wächst
        der Spielraum zwischen Mensch und Ordnung.

        Ein sonniges Wochenende 😎
        wünscht Nirmalo

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